5. Mai 1949
Londoner Vertrag zur Bildung des Europarates, von
zehn Ländern unterzeichnet: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland,
Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und das
Vereinigte Königreich.
4. November 1950
Unterzeichnung der vom Europarat ausgearbeiteten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Rom, des ersten internationalen Rechtsinstruments zum Schutz der Menschenrechte.
19. Dezember 1954
Unterzeichnung des Europäischen Kulturabkommens als Grundlage für die Arbeit des Europarates in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend und Sport.
16. April 1956
Schaffung des Wiedereingliederungsfonds (heute die Entwicklungsbank des Europarates) durch den Europarat mit dem Ziel, Mitgliedstaaten bei ihren sozial ausgerichteten Projekten zu unterstützen.
12. Januar 1957
Gründung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas (seit November 2003 Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates) im Rahmen des Europarates, in der Vertreter der Gemeinden und Regionen zusammenkommen.
18. September 1959
Gründung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
durch den Europarat in Straßburg auf der Grundlage der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Er soll die Einhaltung der Verpflichtungen,
die sich für die einzelnen Vertragsstaaten ergeben, sicherstellen.
18. Oktober 1961
Unterzeichnung der Europäischen Sozialcharta des Europarates
in Turin, als Pendant zur Europäischen Menschenrechtskonvention im
Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte.
1. Juni 1972
Einweihung des ersten Europäischen Jugendzentrums des Europarates in Straßburg (Frankreich).
27. März 1980
Gründung der Pompidou-Gruppe durch den Europarat. Dieses
multidisziplinäre Forum für interministerielle Zusammenarbeit hat das
Ziel, den Missbrauch von Drogen und den illegalen Handel damit zu
bekämpfen.
26. November 1987
Unterzeichnung der vom Europarat ausgearbeiteten Europäischen Konvention zum Schutz vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.
8. Juni 1989
Einrichtung des Sondergaststatus durch die Parlamentarische
Versammlung des Europarates zwecks engerer Verbindung mit den
Parlamenten der neuen Mitgliedstaaten, die sich im Übergang zur
Demokratie befinden.
30. April 1990
Eröffnung des Nord-Süd-Zentrums des Europarates in Lissabon (Portugal).
10. Mai 1990
Einrichtung der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) durch den Europarat. Sie beschäftigt sich mit rechtlichen Garantien für die Demokratie.
6. November 1990
Der erste Staat des ehemaligen Ostblocks tritt dem Europarat bei: Ungarn
8. und 9. Oktober 1993
Erstes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Wien
(Österreich): Verabschiedung einer Erklärung, die die gesamteuropäische
Ausdehnung der Organisation bestätigt und ihr neue Verantwortung
anvertraut, insbesondere im Bereich des Schutzes nationaler
Minderheiten und der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
Intoleranz.
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17. Januar 1994
Das Ministerkomitee des Europarates gründet den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE, seit November 2003 Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates) als Nachfolgeeinrichtung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas.
10. und 11. Oktober 1997
Zweites Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Straßburg (Frankreich).
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1. November 1998
Einrichtung des einheitlichen ständigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg nach Protokoll Nr. 11 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das das bestehende System ersetzt.
16. und 17. Mai 2005
Drittes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Warschau (Polen).
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Stand: April 2007